Werner Wiesner war, so kann man ihn ohne Übertreibung bezeichnen, einer der Geburtshelfer, wenn nicht vielleicht sogar einer der Schöpfer des UmgrStG. Nach dem StruktVG, welches die österreichische Wirtschaftslandschaft schon deutlich dynamisiert hatte, wurde 1992 das UmgrStG als Dauerrecht geschaffen und in das österreichische Ertragsteuerrecht implementiert.
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Artikel-Nr.
RWZ 2019/37
24.06.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Foto: Privat
Mag. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger, MSc, Steuerberaterin in Wien mit dem Schwerpunkt der Kollegenberatung auf dem Gebiet der Rechtsformgestaltung und Umgründungen; allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für die Fachgruppe Steuer- und Rechnungswesen; akademische Mediatorin, Fachbuchautorin und Fachvortragende.
Foto:
Prof. Dr. Walter Schwarzinger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, war in leitenden Funktionen im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig.