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Warum ist bei 2 Tagen Home-Office pro Woche in Budapest ➜ Ungarn sv-rechtlich zuständig, aber bei 2 Tagen Home-Office in München ➜ hingegen Österreich?

Mag. Ernst Patka (PVP-Chefredakteur)

Home-Office ist während Corona gekommen, um auch danach zu bleiben. Eine der kompliziertesten Fragen ist jene, wann die Sozialversicherungszuständigkeit innerhalb der EU ins Homeoffice-Wohnsitzland wechselt.

Über eine überraschend erfreuliche Entwicklung zu dieser Frage informiere ich Sie in diesem Beitrag, der auf dem lesenswerten Fachartikel der ÖGK "Grenzüberschreitende Telearbeit (Home-Office)" basiert (Link: https://bit.ly/HO-im-Ausland) und aus dem auch die im Beitrag enthaltenen Beispiele stammen.

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Artikel-Nr.
PVP 2022/83

23.12.2022
Heft 12/2022
Autor/in
Ernst Patka

StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.