Alles neu durch die 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung?
Am 13. September wurde die 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (2. COVID-19-ÖV) kundgemacht, welche bereits mit 15. September 2021 in Kraft trat. Unter dem neuen Namen 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung (2. COVID-19-MV)1 wurde zwar die Struktur der vorangegangenen Verordnung übernommen, es kam jedoch zu gravierenden, kaum in der Öffentlichkeit kommunizierten Änderungen der Rechtslage. Was nunmehr am Arbeitsplatz (bzw an "Orten der beruflichen Tätigkeit"2, wie es in der Verordnung heißt) angeordnet werden darf - dieser zentralen Frage widmet sich der Beitrag.
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