Zur "Modernisierung" der Konzernrechnungslegung im Rahmen des RÄG 2014 hinsichtlich der Bestimmungen zur Aufstellungspflicht*
Im Zuge des jüngst beschlossenen Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes (RÄG) 2014 erfolgte nicht nur die Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU ins nationale Recht, der Gesetzgeber nahm dies auch zum Anlass, eine weiterführende "Modernisierung" des Bilanzrechts in Angriff zu nehmen.1 Einen dezidiert angeführten Ausgangspunkt stellten hierbei die Vorschläge der Arbeitsgruppe des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) zur Modernisierung der Rechnungslegung aus dem Jahr 2008 dar.2 Die - schon 2009 angekündigten3 - folgenden Änderungen fielen umfangreich aus und stellen den wohl weitreichendsten Eingriff in das Bilanzrecht der letzten 25 Jahre dar. Nicht immer wirken diese Änderungen jedoch gut durchdacht bzw am Stand der heutigen Forschung und Praxis; dies zeigt sich in besonderem Maße an der Neugestaltung des § 244 UGB. Die diesem zugrunde liegende Problematik scheint zT verkannt, die Neuregelung im Hinblick auf die Einbeziehung von Zweckgesellschaften zu einem wesentlichen Teil ins Leere zu laufen.
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