Die COVID-19-Investitionsprämie fördert Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen von Unternehmen im Inland. Die Frist zur Setzung der "ersten Maßnahme" sei von 28. 2. 2021 auf 31. 5. 2021 verlängert worden. Auch der "Investitionsdurchführungszeitraum" werde jeweils um ein Jahr verlängert. Auch die Frist für die Durchführung der Abrechnung solle verdoppelt werden. Aber die Antragstellung für die Investitionsprämie sei nur bis 28. 2. 2021 möglich.
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