Artikelrundschau September 2019 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Welchem Steuersatz unterliegen Parten und Gedenkbilder? (Böhm, SWK 27/2019, S. 1125)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Parten und Gedenkbilder iZm Begräbnissen bzw Beisetzungen würden idR bei der Beauftragung eines Bestattungsunternehmens mitbestellt. Die Praxis habe gezeigt, dass Bestattungsunternehmen diese nicht einheitlich einem Steuersatz unterziehen. Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, ob Parten und Gedenkbilder dem Normalsteuersatz oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/767

26.11.2019
Heft 22/2019