Judikatur

Welcher Bonus ist nun tatsächlich in die gesetzliche Abfertigung Alt einzubeziehen? - Die Klarstellung

Mag. Elisabeth David

Im Juli 2011 entschied der OGH, dass in die Berechnung der Abfertigung "Alt" nicht jener Bonus einzubeziehen ist, der zufällig in den letzten 12 Monaten vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wurde, sondern es ist jener Bonus zu berücksichtigen, der "für" den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührt. Trotz dieser Klarstellung, dass es nicht auf die Fälligkeit, sondern auf den Anspruchszeitraum ankommt, blieb die folgende Frage unbeantwortet:

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
PVP 2014/55

25.08.2014
Heft 8/2014
Autor/in
Elisabeth David

Mag. Elisabeth David ist als Konsulentin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht und Mitglied des HR-Beratungsteams in der AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H mit Praxisfragen aus dem Arbeits- und Abgabenrecht befasst. Davor hat sie sich in Personalabteilungen (ua Wiener Stadtwerke Holding AG) mit Themen rund um das Personalwesen beschäftigt. Weiters ist sie Fachautorin und als Vortragende tätig.