Das BFG hatte zu prüfen, welche Werbungskosten von einem Universitätsassistenten im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden könnten. Der Autor behandelt auch das COVID-19-bedingt aktuelle Thema der Werbungskosten im Homeoffice, das für die kommenden Veranlagungen eine Vielzahl an Steuerpflichtigen betreffen werde.
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