In aller Kürze

Werbungskostenpauschale für Vertreter in der COVID-19-Krise

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Durch eine Änderung der Werbungskostenpauschalverordnung durch BGBl II 2021/39 wurde klargestellt, dass das Werbungskostenpauschale für Vertreter auch dann anwendbar ist, wenn aufgrund der COVID-19-Krise im Kalenderjahr 2020 nicht mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst verbracht wurde.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6735/2/2021

11.02.2021
Heft 6735/2021