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Wertaufholungen im Finanzanlagevermögen idF RÄG 2014 unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen

WP StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka / StB MMag. (FH) Karin Türk-Walter

Für buchführungspflichtige Unternehmer ist es durch das RÄG 2014 zum Wegfall des Zuschreibungswahlrechtes gem § 208 Abs 2 UGB idF vor RÄG 2014 gekommen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen, besteht demnach auch für Finanzanlagen mit einem Beteiligungsausmaß von kleiner als 20 % eine unternehmensrechtliche Zuschreibungspflicht. Für unterlassene Zuschreibungen iSd § 208 Abs 2 UGB idF vor RÄG 2014, die dem Grunde nach bis zum 31. 12. 2015 entstanden sind, kann vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung 2016 ein Antrag auf Zuführung dieses Zuschreibungsbetrages in eine Zuschreibungsrücklage iSd § 124b Z 270 EStG gestellt werden. Diese Zuschreibungsrücklage ist erst bei Ausscheiden des Wirtschaftsgutes bzw im Falle einer nachfolgenden Teilwertabschreibung steuerwirksam aufzulösen. Im folgenden Artikel wird dargestellt, wie sich die Änderungen des RÄG 2014 auf die Behandlung von Wertänderungen im Finanzanlagevermögen sowohl unternehmensrechtlich als auch steuerlich auswirken.

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Artikel-Nr.
RWP 2016/7

21.03.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Thomas Hlawenka

Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

Karin Türk-Walter
MMag. (FH) Karin Türk-Walter ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH auf die steuerliche sowie arbeitsrechtliche Beratung von international und national tätigen Kapitalgesellschaften aus den unterschiedlichsten Branchen spezialisiert.