Im EStG werde ein Abzugsverbot für Aufwendungen aus pauschalen Forderungswertberichtigungen normiert. Die Autoren zeigen, dass dieses Verbot nicht greife, wenn die UGB-Bilanzierung auf Basis der für IFRS 9 erforderlichen Einzelbetrachtung erfolge, weil dann jedenfalls eine Einzelwertberichtigung vorliege.
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