Am 24. März 1955 diskutierte der deutsche Bundestag in Bonn die Entwürfe für ein Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), mit denen die junge Bonner Republik einerseits den Anforderungen der (amerikanischen) Besatzungsmacht zur "Dekartellierung" nachkommen, andererseits und insbesondere aber auch die im Kreis der Freiburger ordo-liberalen Schule der Zwischenkriegszeit entwickelten wirtschaftsverfassungsrechtlichen
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