Die Whistleblower-RL warte nur mehr auf die Transformation ins nationale Recht. Der sachliche Anwendungsbereich sei auf die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht begrenzt. Die RL sei nicht nur für die Whistleblower selbst interessant. Auch Unternehmen profitierten bei richtiger Implementierung von den Regelungen, weil durch entsprechende Hinweise Missstände früh erkannt und saniert werden könnten, bevor Behörden davon erfahren.
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