Thema - Personalverrechnung

Wichtige Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen iZm Personaldaten

Mag. Bettina Sabara

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. 5. 2018 in Kraft tritt, verlangt, dass personenbezogene Daten nicht länger als nötig gespeichert werden. Außerdem wird geregelt, dass bei Vorliegen bestimmter Gründe personenbezogene Daten zu löschen sind. Keine Löschpflicht besteht insbesondere, wenn die Verarbeitung der Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 17 Abs 3 lit b DSGVO) bzw zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art 17 Abs 3 lit e DSGVO) notwendig ist. Insbesondere nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse stellt sich die Frage, ob die Erhaltung sämtlicher personenbezogener Daten aus diesen Gründen weiter erforderlich ist.

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Artikel-Nr.
ARD 6600/5/2018

25.05.2018
Heft 6600/2018
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).