Themen-Special

Wie beeinflussen Luxusaufwendungen die Sozialwidrigkeit einer Kündigungsanfechtung?

Mag. Elisabeth David

Damit ein Arbeitnehmer eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechten kann, muss die Kündigung "wesentliche wirtschaftliche und soziale Arbeitnehmerinteressen" beeinträchtigen, ohne dass die Beeinträchtigung eine soziale Notlage oder gar eine Existenzgefährdung verursachen muss.

Sind bei der Frage, ob eine Existenzgefährdung vorliegt, neben den tatsächlichen Lebenshaltungskosten auch die Luxusaufwendungen zu berücksichtigen? Wann spricht man von einer Luxusaufwendung?

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Artikel-Nr.
PVP 2016/42

28.06.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Elisabeth David

Mag. Elisabeth David ist als Konsulentin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht und Mitglied des HR-Beratungsteams in der AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H mit Praxisfragen aus dem Arbeits- und Abgabenrecht befasst. Davor hat sie sich in Personalabteilungen (ua Wiener Stadtwerke Holding AG) mit Themen rund um das Personalwesen beschäftigt. Weiters ist sie Fachautorin und als Vortragende tätig.