Der "persönliche Feiertag" war schon mehrfach Gegenstand arbeitsrechtlicher Diskussionen. In diesem Beitrag soll einer weiteren Frage nachgegangen werden, und zwar jener, wie der persönliche Feiertag bei Gleitzeitmodellen zu handhaben ist.
Nach dem neuen § 7a ARG kann jeder Dienstnehmer den Zeitpunkt des Antritts eines Urlaubstages einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen.
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Artikel-Nr.
PVP 2019/47
25.07.2019
Heft 7/2019
Autor/in

Foto: Michael Sazel
Dr. Andreas Jöst ist Senior Lawyer der internationalen Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz. Er berät Unternehmen in gerichtlichen und außergerichtlichen Arbeitsrechtsangelegenheiten, eines seiner Spezialgebiete ist das Arbeitszeitrecht. Vor seinem Einstieg bei CMS war Andreas Jöst als Assistent am Institut für Arbeitsrecht der Universität Wien sowie als Konzernpersonalchef eines großen Energie- und Infrastrukturkonzerns tätig. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und Vortragender bei diversen Tagungen und Konferenzen.

Foto: Michael Sazel
Hon.-Prof. Dr. Christoph Wolf ist Partner der internationalen Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz; er berät seit rund 20 Jahren vor allem Unternehmen in gerichtlichen und außergerichtlichen Arbeitsrechtsangelegenheiten, inkl Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen, Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, etc. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit neben dem Arbeitszeitrecht ist die Beratung von aus der staatlichen Verwaltung ausgegliederten Unternehmen. Darüber hinaus lehrt Christoph Wolf am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.