Themen-Special

Wie sind Abzüge aufgrund von Zeitschulden korrekt abzurechnen?

Christian Artner

Wie der Abzug von Minusstunden sozialversicherungsrechtlich abzurechnen ist, darüber informierte vor Kurzem ein NÖGKK Newsletterartikel (NÖDIS Nr 5/April 2017).

Bisherige Verwaltungspraxis: Beim Abzug von Minusstunden wird die SV-Beitragsgrundlage nicht vermindert. Aktuelle Verwaltungspraxis: Für Einzelfälle ist es nunmehr möglich, die SV-Beitragsgrundlage zu vermindern, sofern das verminderte Entgelt durch eine Aufrollung jenen Beitragszeiträumen zugeordnet wird, in denen die Minusstunden entstanden sind.

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Artikel-Nr.
PVP 2017/68

25.08.2017
Heft 8/2017
Autor/in
Christian Artner

Christian Artner ist Mitarbeiter in der Österreichischen Gesundheitskasse (Versicherungsabteilung der Landesstelle Niederösterreich) und als Sozialversicherungsprüfer im Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) beschäftigt. Er ist als WIFI-Trainer (Lehrgang Personalverrechnung), Vortragender und Fachautor tätig.