Gesellschafts- und Steuerrecht

WiEReG - Keine Ausnahme von börsenotierten Gesellschaften

Christopher Jünger, LL.M.

Die überwiegende Mehrheit der bisher erschienenen Beiträge zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) geht davon aus, dass börsenotierte Gesellschaften von der Meldepflicht des WiEReG befreit sind. Nach richtiger Lesart des WiEReG und des Finanzmarktgeldwäschegesetzes (FM-GwG) besteht eine solche Ausnahme von börsenotierten Gesellschaften jedoch nicht. Die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Finanzen hat dies auf Basis einer Anfrage bestätigt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2018/12

28.02.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Christopher Jünger

Christopher Jünger ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien (Bachelor of Laws 2013 und Master of Laws 2016) und als Rechtsanwalt in Wien tätig.