Steuerrecht

Wirkt die Verlustklausel bei Investitionsfreibeträgen auf die Gewerbesteuer?

Reinhold Beiser

§ 10 Abs 8 EStG 1988 beinhaltet eine sogenannte Verlustklausel für Investititonsfreibeträge: „Entsteht oder erhöht sich durch gewinnmindernd geltend gemachte Investitionsfreibeträge ein Verlust, so ist der Verlust insoweit weder ausgleichs- noch gemäß § 18 Abs 6 und 7 vortragsfähig. Ein solcher Verlust ist mit späteren Gewinnen (Gewinnanteilen) aus diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen.“

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 458

01.12.1990
Heft 12/1990
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.