Thema - Arbeitsrecht

Wissenswertes für Arbeitgeber zum Überbrückungsgeld nach dem BUAG

MMag. Dr. Christoph Wiesinger

Erfüllt ein Arbeitnehmer die im BUAG normierten Voraussetzungen für den Bezug von Überbrückungsgeld, hat er einen Rechtsanspruch auf dieses. Mit der Überbrückungsabgeltung hat der Gesetzgeber aber ein steuerlich begünstigtes Instrument geschaffen, das einen Verzicht auf den Bezug von Überbrückungsgeld aus wirtschaftlichen Gründen interessant machen soll.

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Artikel-Nr.
ARD 6574/4/2017

16.11.2017
Heft 6574/2017
Autor/in
Christoph Wiesinger

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M. ist Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht, speziell in der Bauwirtschaft.