Thema - Arbeitsrecht

Wissenswertes zur Bildschirmbrille

Mag. Bettina Sabara

Bildschirmarbeit stellt für die Augen unbestritten eine große Belastung dar. Im Arbeitnehmerschutzrecht bestehen diesbezüglich besondere Schutzvorschriften, die der Arbeitgeber einhalten muss (zB Gewährung von Pausen von der Bildschirmarbeit). Ergibt eine augenmedizinische Untersuchung, dass der Arbeitnehmer eine spezielle Sehhilfe benötigt, so muss der Arbeitgeber auf seine Kosten dem Arbeitnehmer diese spezielle Sehhilfe (= Bildschirmbrille) zur Verfügung stellen. Was genau arbeitsrechtlich zu beachten ist und was abgabenrechtlich hinsichtlich des Kostenersatzes für Bildschirmbrillen gilt, wird im folgenden Beitrag erörtert.

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Artikel-Nr.
ARD 6531/5/2017

12.01.2017
Heft 6531/2017
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).