In aller Kürze

Wohnbauförderungsbeitrag 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Wohnbauförderungsbeitrag wurde mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 (BGBl I 2016/116) mit Wirkung ab 1. 1. 2018 zu einer ausschließlichen Landesabgabe umgestaltet. Im Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 (BGBl I 2017/144) wurde den jeweiligen Landesgesetzgebungen das Recht übertragen, die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages pro Bundesland individuell zu regeln. Für 2018 sehen die Übergangsbestimmungen vor, dass im jeweiligen Bundesland der bisherige Tarif iHv 1 % der SV-Bemessungsgrundlage (je 0,5 % für Dienstnehmer und Dienstgeber) weiter gilt, wenn ein Landesgesetzgeber für das Jahr 2018 keine Regelung über die Höhe des Tarifs trifft. Einer Aussendung der WGKK zufolge ist nach heutigem Stand - zumindest für Wien - eine abweichende landesgesetzliche Regelung nicht geplant. ( Quelle: DG-Newsletter der WGKK)

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Artikel-Nr.
ARD 6575/3/2017

23.11.2017
Heft 6575/2017