In aller Kürze

Wohnbauförderungsbeitrag

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Da kein Bundesland die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung in Anspruch genommen hat, beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag im Jahr 2022 (unterjährige Anpassungen der Höhe sind gesetzlich nicht vorgesehen) bundesweit nach wie vor 1 % der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage. Davon entfallen 0,50 % auf den Dienstgeber und 0,50 % auf den Dienstnehmer. ( Quelle: PVP 2021/72)

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Artikel-Nr.
ARD 6779/2/2021

23.12.2021
Heft 6779/2021