Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Wolf, Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte des HinweisgeberInnenschutzgesetzes, ecolex 2022, 734

Bearbeiterin: Bettina Sabara

In Umsetzung der WhistleblowingRL 2019/1937/EU sollen in Österreich Hinweisgebersysteme in Unternehmen institutionell verankert werden. Arbeitgeber mit 50 und mehr Beschäftigten sind zukünftig verpflichtet, organisationsinterne Meldekanäle für mögliche Hinweise einzurichten (Anm: zum neu eingebrachten Initiativantrag siehe ARD 6831/14/2023).

In der Praxis werden idR webbasierte Hinweisgebersysteme zum Einsatz kommen, die in der Lage sind, die personenbezogenen Daten der Hinweisgeber datenschutzrechtlich effektiv zu schützen. Im Zusammenhang mit ihrer Einführung und ihrem Betrieb stellt sich aber ua auch die Frage, ob und inwieweit der durch den Betriebsrat vertretenen Belegschaft ein kollektives Mitspracherecht zukommt. Wolf kommt zu dem Schluss, dass bei der Einführung von Hinweisgebersystemen danach zu differenzieren sei, ob diese rein der Erfüllung der Verpflichtungen nach dem HSchG dienen oder darüber hinausgehen. Gänzlich mitbestimmungsfrei seien jene Hinweisgebersysteme, die nicht über das hinausgehen, was gesetzlich durch das HSchG vorgeschrieben ist. Geht das Hinweisgebersystem aber darüber hinaus, so brauche man nur dann eine Betriebsvereinbarung nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG, wenn Arbeitnehmer iZm der Einführung zu ständiger Wachsamkeit und zur Meldung von Verdachtsmomenten verpflichtet werden. Ansonsten sei für die Einführung eine Betriebsvereinbarung nach § 96a Abs 1 Z 2 ArbVG erforderlich, da es sich bei Hinweisgebersystemen um Personalinformationssysteme handelt.

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Artikel-Nr.
ARD 6831/21/2023

11.01.2023
Heft 6831/2023