Thema - Arbeitsrecht

Worauf bei der Stellungnahme des Betriebsrates zur Kündigung zu achten ist

Mag. Bettina Sabara

Der Betriebsinhaber muss den Betriebsratsvorsitzenden von der Absicht, einen Arbeitnehmer zu kündigen, informieren. Der Betriebsrat hat dann eine Woche Zeit, eine möglichst klar formulierte Stellungnahme abzugeben, von der - je nach Art der Stellungnahme (Widerspruch, Zustimmung, keine Erklärung) - unterschiedliche Rechtsfolgen abhängen. Im Rahmen des folgenden Beitrages wird eingangs erörtert, wie eine rechtmäßige Stellungnahme des Betriebsrates zustande kommt und ob der Arbeitgeber auf die Stellungnahme des Betriebsrates vertrauen kann. Anschließend wird aufgezeigt, welche Auswirkung die Art der Stellungnahme des Betriebsrates hat und weshalb eine klare Formulierung der Stellungnahme wichtig ist.

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Artikel-Nr.
ARD 6850/5/2023

24.05.2023
Heft 6850/2023
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).