Judikatur / OGH / Anlegerrecht

Zahlstelle als "gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger" iSd §§ 15a f TSchVG

Bearbeiter: Philipp Fidler

§

TSchVG/KurG: §§ 2, 15a, 15b

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/216

25.10.2021
Heft 10/2021