Extras

Zak-Fristentabelle

Mag. Wolfgang Kolmasch

Gem § 222 ZPO sind bestimmte verfahrensrechtliche Fristen zwischen dem 15. Juli und dem 17. August sowie zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Jänner gehemmt. Die zweimal jährlich in der Zak erscheinenden Fristentabellen erleichtern die Fristenberechnung bzw deren Überprüfung und bieten eine Übersicht der erfassten und ausgenommenen Fristen. Der vorliegende Beitrag (Zak 2015/379, 210) stellt die Fristenberechnung für Sommer 2015 dar.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak_digitalOnly 2015/10

11.06.2015
Heft 1/2015