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Zak-Schmerzengeldtabelle

Mag. Wolfgang Kolmasch

Stand: Oktober 2020

Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen verlieren die Schmerzengeldsätze von Hartl (zur Fassung 2020 siehe Zak 2020/111, 69) an Aussagekraft. Hier steht bei der Bemessung ein Vergleich mit Schmerzengeldzusprüchen aus der Vergangenheit im Mittelpunkt. Die beiden folgenden Tabellen bieten eine ausführliche Übersicht über Zusprüche aus der jüngeren OGH-Judikatur. Eine dritte Tabelle stellt aktuelle Entscheidungen zur Höhe der Verunstaltungsentschädigung dar. Nachdem der OGH die Schmerzengeldbeträge seit 2000 deutlich erhöht hat, dürfte er die angehobenen Beträge nun bis auf weiteres als Referenzwerte ansehen.

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Artikel-Nr.
Zak_digitalOnly 2020/5

16.10.2020
Heft 1/2020