Literaturübersicht / Schuldrecht

Zankl, Rückforderung von Spiel­verlusten bei Geschäftsunfähigkeit, ecolex 2019, 392.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§ 25 Abs 3 GSpG, der die Haftung von Spielbanken gegenüber Spielern für Spielverluste einschränkt und einer dreijährigen Verjährungsfrist unterwirft, erfasst nach Ansicht des Autors auch bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsansprüche wegen Geschäftsunfähigkeit, sofern diese aus Spielsucht und nicht aus anderen Gründen abgeleitet wird. Abweichend von anderen Autoren (zB P. Bydlinski, Spielerschutz im Glücksspielrecht: Gesetzgebung contra Rechtsprechung und umgekehrt, ÖJZ 2010, 689; dazu Zak 2010/492, 280) hält er dieses Ergebnis nicht für verfassungswidrig. Schließlich stelle die Haftungseinschränkung einen Ausgleich für die auf der anderen Seite erweiterten Prüf- und Sorgfaltspflichten der Spielbanken dar.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/339

05.06.2019
Heft 9/2019