Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Zeitpunkt der Bilanzierung einer Rückstellung für hinterzogene Steuern

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, wann eine Rückstellung für hinterzogene Steuern bilanzrechtlich zu erfassen ist.

Bei einem Abgabenpflichtigen findet im Jahr 5 eine Außenprüfung betreffend die Jahre 1-3 statt. Im Zuge der Außenprüfung stellt sich heraus, dass es zu Steuernachzahlungen für die Jahre 1-3 für hinterzogene Abgaben kommt. Fraglich ist, für welches Geschäfts-(Wirtschafts-)jahr die Rückstellung für die Steuernachzahlung, die aufgrund des Objektsteuercharakters der hinterzogenen Abgabe auch betriebsausgabenfähig ist, zu bilden ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2013/3

25.01.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.