Zero-Bonds sind Anleihen, auf die keine periodischen Zinszahlungen geleistet werden, sondern deren Gegenleistung für die Kapitalüberlassung in einem gegenüber dem Ausgabebetrag überhöhten Rücknahmebetrag am Ende der Laufzeit besteht. Im Falle einer vorzeitigen Kapitalrückzahlung (z.B. bei Kündigungsmöglichkeit) hat der Schuldner nur den Ausgabebetrag sowie die bis zur Rückzahlung nach finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten Zinsen zu bezahlen. Zero-Bonds stellen daher aus der Sicht des Kapitalgebers Forderungen, aus der Sicht des Kapitalnehmers Fremdkapital dar.
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Artikel-Nr.
RWZ 1997, 246
20.08.1997
Heft 8/1997
Autor/in
Foto: Tania Marcadella
Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.