Themen-Specials

Zinsenberechnung bei Lohnpfändungen

Mag. Rainer Kraft (PVP-Redakteur)

Geht die Schuldentilgung bei einer Lohnpfändung dem Ende zu, stellt sich in der Praxis sehr oft die Frage, wer für die Berechnung der genauen Restschuld inklusive Zinsen und Zinseszinsen verantwortlich ist. Manche Gläubiger (bzw deren Rechtsvertreter) versuchen, dies den für den Drittschuldner tätigen Personalverrechnern "umzuhängen". Das Gesetz trifft dazu aber eine ganz klare Aussage.

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Artikel-Nr.
PVP 2013/41

26.06.2013
Heft 6/2013
Autor/in
Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.