Info aktuell / Finanzverwaltung

Zinsenersparnis 2024 aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Der Prozentsatz, der gem § 5 Sachbezugswerteverordnung iVm § 3 Abs 1 Z 20 EStG als Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2024 4,5 %.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/542

06.11.2023
Heft 20/2023