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Zu ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer

Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 29. 6. 2010 als Fachgutachten KFS/PE 21, überarbeitet im September 2014)

Der österreichische Gesetzgeber hat die Vorschriften für Privatstiftungen in einem eigenen Gesetz, dem Privatstiftungsgesetz (PSG), geregelt. In diesem Gesetz sind auch Vorschriften hinsichtlich der Rechnungslegung und der Prüfung von Privatstiftungen enthalten. Obwohl der Gesetzgeber in einigen Bereichen auf die Vorschriften des UGB verweist, sind bestimmte Bereiche selbstständig geregelt. Bei der Auslegung des PSG ist daher nicht zwangsläufig auf die entsprechenden Regelungen des UGB zurückzugreifen, sondern in erster Linie auf das PSG selbst und die dazu ergangenen Erläuternden Bemerkungen. Hinsichtlich der Prüfung können sich Fragen ergeben, die aus dem Gesetz nicht eindeutig ableitbar sind. Die Beantwortung dieser Fragen ist Ziel dieses Fachgutachtens; insbesondere gilt dies für die Besonderheit, dass der Stiftungsprüfer Organ der Privatstiftung ist.

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Artikel-Nr.
RWZ_digitalOnly 2015/6

30.03.2015
Heft 14/2015