Thema

Zubehör-Wohnungseigentum - Die Intention des Gesetzgebers der WRN 2015 und die Judikatur des OGH

Dr. Daniel Tamerl

Mit lauter medialer Begleitmusik ist am 1. 1. 2015 die WRN 2015 (BGBl I 2014/100) in Kraft getreten.1 Im Hinblick auf die Neuregelung des § 5 Abs 3 WEG war es dabei das erklärte Ziel des Gesetzgebers, die durch die jüngere Judikatur des OGH2 in der Rechtspraxis hervorgerufene Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum zu beseitigen und mit einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung Klarheit zu schaffen.3

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2019/594

08.10.2019
Heft 17/2019
Autor/in
Daniel Tamerl

Dr. Daniel Tamerl ist Rechtsanwalt und Partner bei CHG Czernich Rechtsanwälte in Innsbruck und Wien. Er leitet die Praxisgruppe Banking & Finance. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vertrags-, Banken- und Immobilienrecht. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum privaten Wirtschaftsrecht.