In aller Kürze

Zulagenpaket Bauarbeiter ab 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Sozialpartner haben sich auf eine Neuregelung der Zulagen nach § 6 des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe geeinigt, die mit 1. 1. 2018 in Kraft tritt. Dieses Paket ergänzt die Entlastungen, die bereits bei der KV-Runde 2015 vereinbart worden waren. Die Neuregelung betrifft ua folgende Punkte:

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Artikel-Nr.
ARD 6552/1/2017

16.06.2017
Heft 6552/2017