Thema

Zum Ausmaß des Mitverschuldens bei Anlegerschäden

Hannah Groman, LL.B. (WU) / Nora Panholzer, LL.B. (WU)

Sofern einem Anleger ein Sorgfaltsverstoß, wie bspw das Nicht-Lesen von Risikohinweisen, vorzuwerfen ist, wird bei facheinschlägigen Vorkenntnissen sowie Expertise am Kapitalmarkt tendenziell ein (erhöhtes) Mitverschulden angenommen. Die Rsp bezüglich des konkreten Ausmaßes der Schadensteilung ist im Einzelfall jedoch überaus kasuistisch. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die neuere Judikatur.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/258

19.05.2021
Heft 8/2021
Autor/in
Hannah Groman

Hannah Groman, LL.B. (WU) studiert Wirtschaftsrecht und ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationen:
Groman, Parental obligation to vaccinate children under Austrian civil law? Wiener klinische Wochenschrift 2019, Ausgabe 15-16.

Nora Panholzer

Nora Panholzer, LL.B. (WU) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und studiert Wirtschaftsrecht sowie Internationale Betriebswirtschaft ebendort.

Publikationen:
Larcher/Panholzer, Antiseptika als Fremdkörper im nationalen Arzneimittelbegriff? RdM 2019/127.