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Zum Kostenersatz im Feststellungsprozess gem § 110 IO bei teilweisem Anerkenntnis der Insolvenzforderung in der allgemeinen Prüfungstagsatzung

Mag. Katharina Weiß / Dr. Raoul Wagner, LL.M. (NYU)

In der E 3 R 39/20g1 judizierte das OLG Wien hinsichtlich eines Kostenrekurses in einem Feststellungsprozess gem § 110 IO, dass ein im Rahmen der allgemeinen Prüfungstagsatzung abgegebenes teilweises Anerkenntnis einer angemeldeten Insolvenzforderung durch den Masseverwalter bei der Kostenentscheidung im über den bestritten gebliebenen Teil der Insolvenzforderung geführten Prüfungsprozess nicht zu berücksichtigen sei. Teilanerkenntnisse könnten nach Ansicht des OLG Wien unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Feststellungsprozess erfolgen, insb nicht dazu führen, bei Anwendung des § 43 Abs 2 ZPO das Kostenrisiko zu verschieben und wären auch für die Frage der Überklagung nicht relevant, was in der gegenständlichen Entscheidung dazu führte, dass der Masseverwalter nach einem Teilanerkenntnis in der allgemeinen Prüfungstagsatzung trotz Obsiegens im Feststellungsprozess über den bestrittenen Teil der angemeldeten Insolvenzforderung vom OLG Wien zum Kostenersatz verpflichtet wurde.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/45

18.05.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Katharina Weiß

Mag. Katharina Weiß ist RAA bei Hopmeier Wagner Kirnbauer Rechtsanwälte in Wien.

Raoul Wagner

Dr. Raoul Wagner, LL.M. (NYU) ist Partner bei Hopmeier Wagner Kirnbauer Rechtsanwälte in Wien.

Publikationen:
Geschäftsführerhaftung & URG – keine Haftung bei außergerichtlicher Reorganisation (1999); Umsatzschwellen für Zusammenschlussanmeldungen „und“ oder „oder“? RdW 2007/547, 527; Zessionsverbot & Rechtswahl am Beispiel Cash-Pooling, ecolex 2006, 115-117; Eigenkapitalersatz: Typisierende Kodifikation vs. Minimalkodifikation nach US-Vorbild, ecolex 2002, 748-750; Quotenschaden und Masseverwalter? ecolex 2000, 710-711 (gemeinsam mit Ingo Braun); Unbefugter Zugriff auf E-Mail, ecolex 2000, 273-274; Verein und Eigenkapitalersatz, ecolex 1999, 31-35 (gemeinsam mit Gerhard Saria).