Dem nachträglichen Ex-tunc-Wegfall der Angehörigeneigenschaft iSd § 32 IO wird in der insolvenzrechtlichen Literatur nur marginal Aufmerksamkeit geschenkt. Dieser Beitrag versucht einen Lösungsansatz für ausgewählte Fälle des ex tunc wirkenden Wegfalls zu bieten.
§ 32 IO regelt die Beweislastumkehr zugunsten des Anfechtenden. Ist die Angehörigeneigenschaft iSd § 32 IO zu bejahen, muss sich der nahe Angehörige von den geforderten (idR subjektiven)1 Tatbestandsmerkmalen (bspw die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gem § 31 Abs 1 Z 1 IO) freibeweisen.2 Zur Beurteilung der Frage, ob die Angehörigeneigenschaft iSd § 32 IO vorliegt, ist der Zeitpunkt, in dem die anfechtungsrelevante Handlung gesetzt wurde, ausschlaggebend.3 Fällt daher nachträglich - etwa aufgrund einer Scheidung oder Aufhebung der Adoption - die Angehörigeneigenschaft weg, ist dies für die Anwendung des § 32 IO irrelevant. Den genannten Fällen gemein ist, dass die Wirkungen der Rechtshandlung, die zum nachträglichen Wegfall der Angehörigenstellung führt, ex nunc eintreten. Unklar ist hingegen, wie Fälle zu beurteilen sind, die ex tunc zum Wegfall der Angehörigeneigenschaft einer Person führen.
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