Thema

Zum Verhältnis des Verwendungsanspruchs (§ 1041 ABGB) zum Aufwandersatzanspruch (§ 1042 ABGB)

em. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Reischauer

Bei Zahlung an einen Scheingläubiger hängen die Rechtsfolgen ua davon ab, ob der Schuldner durch diese Zahlung befreit wird. Ist dies der Fall (zB § 1395 S 2 ABGB), hat der wahre Gläubiger gegen den Scheingläubiger einen Verwendungsanspruch (§ 1041 ABGB). Ist der Schuldner nicht befreit worden, möchte ein Teil der Lehre dem wahren Gläubiger - unter Hinweis auf § 1042 ABGB - dennoch einen Bereicherungsanspruch geben.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2019/301

05.06.2019
Heft 9/2019
Autor/in
Rudolf Reischauer

em. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Reischauer war an der Johannes-Kepler-Universität Linz Senatsvorsitzender, Dekan der juridischen Fakultät, Vorstand des Instituts für Zivilrecht und Leiter der Abteilung für Wirtschaftsprivatrecht.

Er ist insb Autor zahlreicher Kommentierungen und Aufsätze zum Zivilrecht. Seine Haupttätigkeit liegt in der Kommentierung des Leistungs- und Schadenersatzrechts des ABGB.