Bereits im März 2020 habe das Finanzministerium auf die zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie reagiert. Die Maßnahmen bezweckten ein Abweichen von Regelungen, welche eine rasche wirtschaftliche Hilfe nicht oder nur beschränkt ermöglichen, mit dem Ziel, die negativen Folgen der COVID-19-Pandemie für Unternehmen möglichst rasch und unbürokratisch abzufedern. Die Inanspruchnahme einer Zahlungserleichterung durch den StPfl berge aber wirtschaftliche und rechtliche Risiken.
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