Bemerkungen zum Erkenntnis VfGH 9. 12. 2015, G 165/2015
Der kurze Beitrag setzt sich mit einem der ersten Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes auseinander, in dem dieser auf Grund eines Parteiantrages auf Normenkontrolle eine zivilrechtliche Vorschrift inhaltlich geprüft hat. Dabei interessieren hier jedoch nicht die materiellen Rechtsfragen, gegen deren Behandlung durch den Verfassungsgerichtshof keine Bedenken erhoben werden, sondern, ob und inwieweit der Verfassungsgerichtshof auch auf die Auslegung und Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften Einfluss nehmen kann.
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