Artikelrundschau Jänner 2020 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Zuordnung der bewegten Lieferung in Abholfällen bis 31. 12. 2019 (Huber/Lacha, SWK 3/2020, S. 81)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Die Zuordnung der Warenbewegung zu einer bestimmten Lieferung in einem Reihengeschäft sei in der Praxis bei grenzüberschreitenden Geschäftsfällen von entscheidender Bedeutung. Nur diese bewegte Lieferung könne als ig Lieferung oder Ausfuhrlieferung steuerfrei sein. Während es ab 2020 eine Regelung zur Zuordnung gibt, war diese zuvor vor allem bei den Lieferungen an den und von dem mittleren Unternehmer in der Reihe strittig. Die Frage nach der Zuordnung bei Abholung durch den letzten Unternehmer sei hingegen kaum behandelt worden.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/174

18.03.2020
Heft 5/2020