Steuerrecht

Zur Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen für verhängte Kartellstrafen

Univ.-Ass. Denise Schmaranzer, BSc LLM / Lukas Birklbauer, LLB BSc

Der VwGH1 erkennt, dass eine Schadenersatzzahlung, die ein Dienstnehmer aufgrund von rechts- oder vertragswidrigem Verhalten an den Dienstgeber als Ausgleich für eine über den Dienstgeber verhängte Strafe leistet, als Werbungskosten abzugsfähig ist, sofern ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang besteht. Ein solcher wird dann gegeben sein, wenn das Verhalten des Steuerpflichtigen aus beruflichen Gründen veranlasst war. Grds unschädlich für Zwecke der Beurteilung der Ab-

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Artikel-Nr.
RdW 2021/583

15.10.2021
Heft 10/2021
Autor/in
Denise Schmaranzer

Denise Schmaranzer, BSc LLM ist Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz.

Lukas Birklbauer

Lukas Birklbauer, LLB BSc ist Berufsanwärter in einer international tätigen Steuerberatungsgesellschaft.