Thema

Zur Anwaltslast im Rechtsmittelklageverfahren

Mag. Dr. Dominik Rammelmüller

Bestimmte Verfahren vor Gericht unterliegen einer absoluten Anwaltslast. Begründet wird dies einerseits mit dem Hinweis auf den Schutz rechtsunkundiger Personen und andererseits mit dem Ziel einer möglichst raschen und effizienten Verfahrensführung. Diese beiden Gründe könnten besonders auch die Nichtigkeits- und die Wiederaufnahmeklage betreffen. Der vorliegende Beitrag geht daher der Frage nach, ob im Rechtsmittelklageverfahren (§§ 529 ff ZPO) absolute Anwaltslast besteht.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/466

08.08.2018
Heft 13/2018
Autor/in
Dominik Rammelmüller

Mag. Dr. Dominik Rammelmüller war Univ.-Ass. am Institut für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und vergleichendes Prozessrecht der JKU Linz und ist seit Januar 2019 Notariatskandidat in Gallneukirchen.

Publikationen des Autors:
Ausgewählte Aspekte des obligatorischen Schichtungsversuchs im nachbarschaftsrechtlichen Verfahren, Zak 2017/116, 67; Rechtmäßige Bestellung eines Abwesenheitskurators für eine 110 Jahre alte Person? Zugleich eine Besprechung der E OGH 6. 7. 2016, 7 Ob 51/16z, NZ 2018/13, 49; Zur Anwaltslast im Rechtsmittelklageverfahren, Zak 2018/466,246; Mögliche Problembereiche bei der elektronischen Einbringung von Rechtsmitteln im Verwaltungsverfahren, jusIT 2018/62, 171; Das Zustimmungserfordernis zur Benützung von Forststraßen nach § 33 Abs 3 ForstG, RdU 2019, 40.