Revision und Kontrolle

Zur Auswahl des Abschlussprüfers lege artis bzw nach einer good practice infolge der EU Audit Reform

DDr. Ulrich Kraßnig, LL. M.

Angesichts der wichtigen Funktion der Abschlussprüfung für das Vertrauen in die Finanzberichterstattung ist das ordnungsgemäße Vorgehen bei der Auswahl eines geeigneten Abschlussprüfers von großer Bedeutung. Dabei spielen gesetzliche Bestimmungen sowie Empfehlungen nationaler und internationaler Interessenvertretungen, Organisationen und vom Berufsstand selbst zur Auswahl des Abschlussprüfers bzw zur Vergabe von Abschlussprüfungsaufträgen eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund befasst sich der vorliegende Beitrag mit den jüngsten (gesetzlichen) Initiativen zur Ausschreibung von Abschlussprüfungsleistungen, wobei der Schwerpunkt der Ausführungen auf den IWP Leitfaden für die Ausschreibung von Abschlussprüfungen gem AP-VO gelegt wird.

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Artikel-Nr.
RWZ 2019/12

27.02.2019
Heft 2/2019
Autor/in
Ulrich Kraßnig

DDr. Ulrich Kraßnig, LL.M., ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Alpen Adria Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH in Klagenfurt.

Publikationen (Auswahl):
Auswahl und Honorierung des Abschlussprüfers, Wien 2018; Grundlagen der Bilanzierung von Umgründungen (gemeinsam mit Sabine Zirngast), Wien 2018; Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen in der Rechnungslegung – Ausgewählte Themenbereiche mit Fallbeispielen, Wien 2012.