Art 11 DVO (EU) 282/2011 bestimme die Tatbestandsmerkmale einer festen Niederlassung. Ob eine solche vorliege oder nicht, sei trotz umfangreicher Rsp des EuGH nicht immer einfach zu beantworten, insbesondere auch aufgrund unterschiedlicher Handhabung durch die Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten. Der Beitrag versucht anhand von Entscheidungsbäumen praktische Entscheidungshilfen für die Beurteilung des Vorliegens einer festen Niederlassung zu geben.
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