Abhandlungen

Zur paritätischen Besetzung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger mit Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber

Gerhard Baumgartner / Mathis Fister

Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG), BGBl I 100/2018, wurde eine grundlegende institutionelle Reform der Sozialversicherungsträger verwirklicht. Dieses Reformvorhaben war von Beginn an mit erheblicher Kritik konfrontiert, wobei auch der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zentraler Regelungsinhalte erhoben wurde. Auch die - letztlich realisierte - paritätische Besetzung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger mit Vertretern der Dienstnehmer und Vertretern der Dienstgeber (§ 426 ASVG in der Fassung des SV-OG) wurde als verfassungsrechtlich bedenklich beanstandet. Diese Konstruktion sei mit den Grundprinzipien der Selbstverwaltung (Art 120a bis 120c B-VG) und dem allgemeinen Sachlichkeitsgebot nicht vereinbar. Ob dieser Vorwurf tatsächlich berechtigt ist, wird im vorliegenden Beitrag, der auf einem zum Ministerialentwurf des SV-OG erstatteten Rechtsgutachten der Autoren beruht, näher untersucht.

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Artikel-Nr.
ZfV 2019/2

17.04.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Gerhard Baumgartner

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner ist Universitätsprofessor für Öffentliches Recht am Institut für Rechtswissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt und Autor zahlreicher Publikationen zu Fragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts.

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner
Institut für Rechtswissenschaften
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt a. W.

Mathis Fister

RA Priv. Doz. Dr. Mathis Fister
TSCHURTSCHENTHALER WALDER FISTER Rechtsanwälte GmbH