Entscheidungskommentar zu 7 Ra 24/21k des OLG Graz
Die Bereinigungswirkung eines anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses abgeschlossenen Vergleichs bezieht sich im Zweifel auf alle aus diesem Rechtsverhältnis entspringenden oder damit zusammenhängenden gegenseitigen Forderungen, somit auf solche Ansprüche, die typischerweise mit dem bereinigten Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen und ihre Wurzel darin finden. Dies gilt auch für künftige Schadenersatzansprüche. Das OLG Graz hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass auch Schadenersatzansprüche wegen (angeblichen) Mobbings, die auf die Verletzung der aus dem Dienstverhältnis resultierenden Fürsorgepflicht gestützt werden, in einem typischen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.
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