Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Zur Zuständigkeitsfrage des BFG bei fehlender Beschwerdevorentscheidung (Urban-Kompek, SWK 3/2018, S. 97)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Seit 1. 1. 2014 seien grundsätzlich verpflichtende Beschwerdevorentscheidungen (BVE) durch die Abgabenbehörden vorgesehen, ehe das BFG im Rechtsmittelverfahren zuständig sei. In der Praxis problematisch erweise sich der Fall, dass keine BVE erlassen wird und es dennoch zur Beschwerdevorlage komme.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/206

11.04.2018
Heft 5/2018